Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins letzte Einzelne gehende Gutachtenform (ein sog. "All-Inclusive"-Gutachten). Dieses wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzungen u.ä.), hoheitlichen (Nachweis des geringen gemeinen Werts in Erbschaft- und Schenkungs- steuerangelegenheiten u.ä.) und gerichtlichen Verfahren benötigt. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck.
Enthalten sind u.a.:
Das Honorar orientiert sich an der Honorartabelle.
Nach Absprache können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.
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