Immobilienbewertung-Leipzig.net, Verkehrswertgutachten Leipzig, Ralf Schwarze
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Restnutzungsdauer verkürzen - Steuerlast senken:Ihr Hebel für mehr Liquidität

Wussten Sie, dass das Finanzamt bei Ihrer Immobilie fast immer von falschen Tatsachen ausgeht?

 

Das Finanzamt setzt für die steuerliche Abschreibung (AfA) bei Wohngebäuden pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA) oder 40 Jahren (2,5 % AfA) an. Doch die Realität Ihrer Immobilie sieht oft anders aus: Alternde Bausubstanz, energetische Mängel oder wirtschaftliche Überalterung führen dazu, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich kürzer ist.

 

Das bedeutet für Sie: Sie verschenken Jahr für Jahr bares Geld durch zu geringe Abschreibungen.

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Ihr Vorteil: Höhere AfA durch zertifizierte Gutachten

 

Mit einem rechtssicheren Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bringen wir die steuerliche Abschreibung in Einklang mit dem tatsächlichen Zustand Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Anlageimmobilie.

 

Ein Rechenbeispiel:

  • Gebäudewert: 1.000.000 €

  • Standard-AfA (2 %): 20.000 € Abschreibung/Jahr

  • Nach Gutachten (z. B. 25 Jahre RND = 4 %): 40.000 € Abschreibung/Jahr

  • Ihr Ergebnis: Sie versteuern jährlich 20.000 € weniger Einkommen. Bei einem Steuersatz von 42 % entspricht das einer Steuerersparnis von 8.400 € – jedes Jahr.

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Warum ein Gutachten von uns?

 

Das Finanzamt stellt hohe Anforderungen an die Methodik. "Pi-mal-Daumen"-Schätzungen oder einfache Online-Rechner werden regelmäßig abgelehnt. Unsere Gutachten basieren auf den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19) und der Finanzverwaltung.

Die Anerkennung einer verkürzten Restnutzungsdauer steht und fällt mit der Qualifikation des Gutachters. Das Finanzamt stellt extrem hohe Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Vertrauen Sie auf zertifizierte Qualität: Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über eine staatlich anerkannte und international gültige Qualifikation.

  • Rechtssicherheit: Methodik nach den anerkannten Regeln der Technik und Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

  • Detailtiefe: Wir bewerten die vier Hauptgewerke (Dach, Heizung, Fenster, Leitungssysteme) sowie den energetischen Zustand individuell.

  • Amortisation: In den meisten Fällen rechnet sich das Honorar für das Gutachten bereits im ersten Jahr durch die Steuerersparnis.

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In 3 Schritten zu Ihrer Steueroptimierung

  1. Kostenlose Erstprüfung: Wir prüfen anhand Ihrer Eckdaten (Baujahr, letzte Sanierungen), ob eine Verkürzung der Nutzungsdauer bei Ihrem Objekt realistisch und rentabel ist.

  2. Objektbegehung & Analyse: Wir nehmen den baulichen Zustand vor Ort genau unter die Lupe und dokumentieren alle wertmindernden Faktoren.

  3. Erstellung des Gutachtens: Sie erhalten ein fundiertes Dossier zur Vorlage beim Finanzamt, um Ihre neue, höhere AfA geltend zu machen.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Liquiditätsvorteil. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

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"Hinweis: Wir erstatten ein technisches Gutachten. Eine steuerliche Beratung findet nicht statt und sollte durch Ihren Steuerberater erfolgen."

 

Dipl.-Ing. Architekt

Ralf K. Schwarze

Stieglitzstr. 27

04229 Leipzig

Deutschland

Tel. 0341/479 45 65

eMail: info@architektschwarze.de

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